Privatkopie

Ist jedes Kopieren einer CD auf CD-R strafbar?

Nein. Es ist zum eigenen privaten Gebrauch zulässig, einzelne Kopien anzufertigen (§ 53 Abs. 1 UrhG). Es darf sich aber immer nur um einzelne Kopien eines (nicht unbedingt eigenen) Original-Tonträgers handeln und die Kopie muss für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Kopie darf nicht an andere Personen der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die häufige Praxis, einen Original-Tonträger in größeren Stückzahlen zu vervielfältigen und die Kopien zu verkaufen, ist somit nicht von § 53 UrhG gedeckt. Ebensowenig ist es zulässig, auf Bestellung gegen Entgelt CD-Kopien anzufertigen (s. "Kopieren von Audio-CDs und Urheberrecht"). Diese Handlungen sind gem. §§ 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 108a UrhG und - sofern auch die Rechte der Autoren nicht ordnungsgemäß vergütet werden - gem. § 106 UrhG strafbar.