Internet-Piraterie

Unter Internet-Piraterie versteht man das Angebot von Musikaufnahmen über das Internet (egal ob über http- oder ftp-Server oder in sog. Filesharing-Systemen) ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Grundsätzlich ist das ungenehmigte Anbieten von Musik zum Herunterladen durch Dritte gemäß §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG strafbar.