Bootlegs

Definition ​Bootlegs

Bootlegs sind ohne Einwilligung hergestellte Tonträger mit Live-Mitschnitten von Konzerten. Live-Darbietungen werden von Konzertbesuchern mittels eingeschmuggelter Recorder und leistungsfähiger Kleinstmikrophone aufgezeichnet, oder es werden Mischpult und Soundanlage angezapft. Vereinzelt werden auch Rundfunkübertragungen von Live-Konzerten mitgeschnitten. Die so hergestellten Aufnahmen werden anschließend ohne Erlaubnis der Künstler und ihrer Tonträgerherstellerfirmen vervielfältigt und verbreitet.

Herstellung und Vertrieb von Bootlegs

Herstellung und Vertrieb von Bootlegs sind regelmäßig gem. §§ 108 Abs. 1 Nr. 4, 108a UrhG strafbar. Ein strafbares "Verbreiten" ist nach der Legaldefinition in § 17 Abs. 1 UrhG nicht erst bei dem Inverkehrbringen von Bootlegs gegeben, sondern schon bei jedem öffentlichen Anbieten der Bootlegs (z.B. durch Auslage an einem Verkaufsstand oder Versand von Angebotslisten). Das Lagern von Bootlegs zum Zwecke des Vertriebs kann bereits ein strafbarer Versuch gem. §§ 108 Abs. 2, 108a Abs. 2 UrhG sein (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 31.03.99, - 3 Ws 404/98 -).

Voraussetzung ist, dass die Darbietung des betroffenen Künstlers geschützt ist. Maßgebende Vorschrift für diesen Schutz ist § 125 UrhG, der die Schutzvoraussetzungen regelt. Es ist grundsätzlich zwischen In- und Ausländern zu unterscheiden, da vereinzelt ausländische Interpreten nicht denselben uneingeschränkten Schutz wie deutsche Künstler genießen können. Inzwischen bestehen aber infolge der Rechtsprechung des EuGH ("Phil Collins"-Urteil) und internationaler Abkommen (Rom-Abkommen, TRIPS, zukünftig auch WPPT) praktisch keine Lücken im Schutz der ausübenden Künstler mehr. Das bedeutet, dass Herstellung und Vertrieb von Bootlegs in praktisch jedem Fall strafbar sind. Lediglich die Herleitung des Schutzes kann verschieden sein.

Darüber hinaus können Herstellung und Vertrieb von Bootlegs gem. §§ 106, 108a UrhG strafbar sein, sofern die Bootlegs - was regelmäßig der Fall ist - auch urheberrechtlich nicht ordnungsgemäß lizenziert worden sind. Auskunft hierüber kann die GEMA in München erteilen.