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Darf ich die Songs meines Lieblingsstars im Internet zum Herunterladen anbieten?

Nein. An der Musik auf einer CD bestehen Rechte von Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern. Diese Rechte erwirbt man nicht, wenn man eine CD kauft. Man hat grundsätzlich nur das Recht, die Musik im privaten Rahmen zu hören. Deshalb darf ich mit meiner CD eben nicht machen, was ich will. Ebensowenig, wie ich eine CD einfach kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf ich die Musik einer CD ohne Einwilligung "in das Internet" kopieren und dadurch der Öffentlichkeit anbieten. Das gilt nicht nur für den Fall, dass ich anderen das Herunterladen von Musiktiteln ermöglichen möchte, sondern auch schon dann, wenn sie anderen auf Abruf zum Anhören angeboten wird.

Also: Wenn ich auf meiner Homepage Musikstücke anbieten möchte, muss ich vorher die Einwilligung sämtlicher Berechtigten einholen. Wie bei dem Kopieren von CDs muss ich mich an die GEMA (für die Autorenrechte) und an den Tonträgerhersteller (für seine eigenen Rechte und die der mit ihm vertraglich verbundenen Künstler) wenden, bevor ich die Musik im Internet benutze. Ein privater Gebrauch, der die vorherige Einwilligung entbehrlich machen würde, liegt bei einem öffentlichen Angebot im Internet nicht vor.

Darf ich Links auf fremde Musikangebote setzen?

Nein. Auch das Setzen von Links auf Musikfiles, die ein anderer illegal im Netz anbietet, ist unzulässig. Denn auch dadurch mache ich illegal angebotene Musikfiles öffentlich zugänglich. Keinesfalls reicht es aus, sich einfach von den gelinkten Inhalten zu distanzieren, wie man es häufig auf Homepages lesen kann. Denn das Setzen des Links erfolgt ja gerade mit dem Ziel, die Musikinhalte von der eigenen Homepage aus anbieten zu können, ohne sie auf den eigenen Server aufspielen zu müssen.

Darf ich illegal angebotene Musikfiles herunterladen?

Nein. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. Es wird zwar häufig auf § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) hingewiesen. Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Ungeschriebene Voraussetzung dafür ist aber, dass die "Kopiervorlage" rechtmäßig erlangt worden ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Man kann es auch mit folgendem Beispiel erläutern: Es ist natürlich zulässig, sich eine CD zu kaufen. Unzulässig ist der Kauf aber dann, wenn die CD zuvor gestohlen wurde. So ähnlich ist das mit illegalen Angeboten im Internet: Ich darf natürlich Musikfiles herunterladen, die (beispielsweise vom Hersteller selbst) rechtmäßig angeboten werden. Erfolgt das Angebot aber ohne Einwilligung der Rechteinhaber (wie auf den meisten Sites), so ist der Erwerb (das Herunterladen) der Musikdateien illegal.

Diese Ansicht hat sich allerdings bislang noch nicht überall durchgesetzt. Eine Gerichtsentscheidung dazu existiert noch nicht.

Bei der Novelle des Urheberrechtsgesetzes hat sich der Gesetzgeber nunmehr dazu entschieden, den Grundsatz ausdrücklich zu regeln: Von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen darf keine Privatkopie angefertigt werden. Da es sich bei illegalen Musikangeboten im Netz, insbesondere in so genannten "Musiktauschbörsen" regelmäßig um offensichtlich rechtswidrige Angebote handelt, ist ein legaler Download also nicht möglich.